Vereinszweck
Die Fachvereinigung Unternehmensnachfolge e.V. (FvU) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben. Dabei steht die steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Behandlung aller Facetten der Unternehmensnachfolge stets im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Anerkannt wurde unsere Gemeinnützigkeit per Bescheid durch das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt.
Neben unserem fachlichen Anspruch ist es Zielsetzung der FvU, Erkenntnisse und Entwicklungen immer aus der Sicht der Praxis zu behandeln und auch ein Forum des praktischen Erfahrungsaustausches und persönlichen Dialogs zu bilden.